Der Kläger ist seit über 30 Jahren als Pharmareferent für die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen tätig. Sein monatliches Bruttoentgelt betrug - ohne Provisionen - zuletzt 4.000,06 EUR. Mit der Klage begehrt der Kläger ein Jubiläumsgeld in Höhe von 4.000,06 EUR. Diesen Anspruch hat das Arbeitsgericht im erstinstanzlichen Verfahren durch Urteil vom 13.09.2005 zugunsten des Klägers ausgeurteilt. Hiergegen richtet sich die streitgegenständliche Berufung der Beklagtenseite.
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