OLG Köln - Urteil vom 14.04.2000
11 U 3/98
Normen:
BGB §§ 812 814 ; WährG § 3 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 297
OLGReport-Köln 2000, 481
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 21.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 174/97

Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der Nichtschuld

OLG Köln, Urteil vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 11 U 3/98

DRsp Nr. 2001/700

Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der Nichtschuld

1. Eine in einem Bauvertrag vereinbarte Lohngleitklausel ist wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit nach § 3 WährG unwirksam, wenn sich alle Vertragsleistungen entsprechend einer Änderung des maßgebenden Lohns ändern sollen, aber den Materialpreisen in der Auftragssumme ein erhebliches Gewicht zukommt.2. Zur Berechnung des in einem solchen Fall dem Auftraggeber, der den Werklohn gezahlt hat, zustehenden Bereicherungsanspruchs.3. Zahlt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft als Auftraggeber eines Bauvertrages den in Rechnung gestellten Werklohn, der zum Teil unter Anwendung einer unwirksamen Lohngleitklausel berechnet ist, und verlangt der Auftraggeber die Erstattung des so berechneten Teilbetrages unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, so kann sich der Auftragnehmer nur dann mit Erfolg auf § 814 BGB berufen, wenn der Mitarbeiter des Auftraggebers, der die Zahlung veranlasst hat, Kenntnis vom Nichtbestehen des Rechtsgrundes hatte.

Normenkette:

BGB §§ 812 814 ; WährG § 3 ;

Tatbestand: