LG Hannover, vom 14.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 304/04
Unwirksame Vertragsstrafe aufgrund einer sogenannten Einheimischenklausel bei Weiterverkauf eines Grundstückes
OLG Celle, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 4 U 56/05
DRsp Nr. 2005/10949
Unwirksame Vertragsstrafe aufgrund einer sogenannten "Einheimischenklausel" bei Weiterverkauf eines Grundstückes
»Eine Klausel in einem notariellen Kaufvertrag, nach der sich ein Grundstückskäufer verpflichtet, im Fall des Weiterverkaufs des bebauten Grundstücks innerhalb von sieben Jahren nach Fertigstellung des Wohnhauses an die verkaufende Gemeinde 300 % des Kaufpreises "nachzuzahlen" ist wegen einseitiger Benachteiligung des Käufers unwirksam.«