LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2018
2 Sa 267/15
Normen:
BGB § 242; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB 280 Abs. 1; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Stendal, vom 12.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 899/14

Unwirksame Vertragsstrafenklausel zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrages eines PrivatschullehrersUnbegründete Zahlungsklage der Schulbetreiberin bei unangemessener Höhe der Vertragsstrafe und unwesentlicher Beeinträchtigung des arbeitgeberseitigen Interesses an einer personellen Kontinuität der Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.02.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 267/15

DRsp Nr. 2018/8960

Unwirksame Vertragsstrafenklausel zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrages eines Privatschullehrers Unbegründete Zahlungsklage der Schulbetreiberin bei unangemessener Höhe der Vertragsstrafe und unwesentlicher Beeinträchtigung des arbeitgeberseitigen Interesses an einer personellen Kontinuität der Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr

1. Eine unangemessene Benachteiligung kann auch aus der Höhe der Vertragsstrafe folgen; dabei sind die Kündigungsfristen, die im Fall einer fristgemäßen Kündigung einzuhalten sind, ein maßgeblicher Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe. 2. Die Länge der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist und die für diesen Zeitraum zu zahlende Vergütung spiegeln regelmäßig das wirtschaftliche Interesse der Arbeitgeberin an der Arbeitskraft des Arbeitnehmers wider.