OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.10.2007
VII-Verg 32/07
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 ; GWB § 107 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Düsseldorf - VK-24/2007-L - 24.08.2007,

Unwirksamkeit einer in Vergabeunterlagen enthaltenen AGB-Klausel über die Präkludierung einer Rüge - Vorbehalt der Rücknahme inhaltlicher Anforderungen in den Vergabeunterlagen - Modifizierung des Hauptangebots durch ein Nebenangbebot - Verpflichtung zur Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 32/07

DRsp Nr. 2008/3652

Unwirksamkeit einer in Vergabeunterlagen enthaltenen AGB-Klausel über die Präkludierung einer Rüge - Vorbehalt der Rücknahme inhaltlicher Anforderungen in den Vergabeunterlagen - Modifizierung des Hauptangebots durch ein Nebenangbebot - Verpflichtung zur Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters

»1. Eine in den Vergabeunterlagen enthaltene und für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierte Bestimmung, dass der Bieter mit einer Rüge präkludiert sei, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einleite, ist gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die mit der Klausel bezweckte Verschärfung der materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren benachteiligt die Bieter unangemessen. 2. Der öffentliche Auftraggeber kann sich in den Vergabeunterlagen das Recht vorbehalten, inhaltliche Anforderungen an die Angebote zurückzunehmen. Eine solche Änderung muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.