LG Münster, vom 07.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 71/04
Unzulässige Änderung der getroffenen Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit
OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2007 - Aktenzeichen 24 U 69/05
DRsp Nr. 2007/18484
Unzulässige Änderung der getroffenen Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit
Eine Honorarvereinbarung im Architektenvertrag kann vor Beendigung der Architektentätigkeit nicht wirksam geändert werden. Die Privatautonomie ist insoweit durch § 4 Abs. 1 und 4 HOAI eingeschränkt.