LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.10.2012
13 Sa 227/12
Normen:
BGB § 611; ZPO § 253 Abs.2 Nr.2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4636/11

Unzulässige Vergütungsklage mangels Bezifferung erhaltenen Krankengeldes

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 227/12

DRsp Nr. 2013/4264

Unzulässige Vergütungsklage mangels Bezifferung erhaltenen Krankengeldes

Der Arbeitnehmer, der Lohnrückstände für einen Zeitraum geltend macht, für den er auch Arbeitslosengeld erhalten hat, hat die Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeldes und damit des ihm noch zustehenden Restbetrags genau anzugeben, anderenfalls der Zahlungsantrag zu unbestimmt und damit unzulässig ist. 2. Gleiches gilt für das Krankengeld.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2012 - 7 Ca 4636/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; ZPO § 253 Abs.2 Nr.2;

Tatbestand:

Wegen des unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien im ersten Rechtszug wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (Bl. 121 bis 126 d. A.).

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen an ihn

für den Monat April 2007: € 1.200 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.04.2007;

für den Monat Mai 2007: € 2.924,79 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.05.2007;

für den Monat Juni 2007: € 2.924,79 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.06.2007;