Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2012 - 7 Ca 4636/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wegen des unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien im ersten Rechtszug wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (Bl. 121 bis 126 d. A.).
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen an ihn
für den Monat April 2007: € 1.200 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.04.2007;
für den Monat Mai 2007: € 2.924,79 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.05.2007;
für den Monat Juni 2007: € 2.924,79 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.06.2007;
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