Die Berufungen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen das am 19.12.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 1/4 der Antragstellerin und zu 3/4 der Antragsgegnerin auferlegt.
I.
Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich der Medizintechnik. Sie haben sich auf Hilfsmittel (Stimmprothesen etc.) für Laryngektomierte und Tracheotomierte spezialisiert.
Die Antragsgegnerin bietet Kliniken an, Konsignationslagerverträge über sog. Notfalldepots abzuschließen. Dazu lässt sie den Kliniken einen vorgefertigten Vertragstext zukommen. Dieser hat unter Ziffer 7 folgende Regelung vorgesehen (die Antragsgegnerin verwendet inzwischen eine abgeänderte Version):
a) b) c) d)
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