OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.12.2007
Verg W 23/07
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ; VOB/A § 9 Nr. 10 (n.F.( ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2008, 607
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg beim MfW - VK 42/07 - 07.11.2007,

Unzulässiger vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Erstellung des Angebots unter Außerachtlassung der im Leistungsverzeichnis unmissverständlich gestellten Anforderungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2007 - Aktenzeichen Verg W 23/07

DRsp Nr. 2008/3549

Unzulässiger vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Erstellung des Angebots unter Außerachtlassung der im Leistungsverzeichnis unmissverständlich gestellten Anforderungen

Erstellt der Bieter unter Außerachtlassung der im Leistungsverzeichnis unmissverständlich gestellten Anforderungen sein Angebot nicht ordnungsgemäß und hätte er bei gebotener Sorgfalt die tatsächlichen Umstände feststellen müssen, die nach seiner Auffassung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften begründen, dann verschließt er sich treuwidrig der Erkenntnis eines Vergabeverstoßes. Rügt er diesen Vergabeverstoß erst später, ist ein darauf gestützter Nachprüfungsantrag insoweit gemäß § 107 III 1 GWB unzulässig..

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ; VOB/A § 9 Nr. 10 (n.F.( ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Auftraggeberin hat europaweit die Lieferung und den Einbau von Holztüren für den Neubau (Behandlungstrakt und Bettenhaus) des Klinikums in C... im offenen Verfahren am 24.7.2007 ausgeschrieben. Zuschlagskriterium sollte gemäß Nr. IV.2.1. Der Vergabebedingungen der niedrigste Preis sein. Alternativangebote bzw. Nebenangebote waren nach Nr. II.1.9. Nicht zugelassen. Änderungen an den Verdingungsunterlagen waren verboten.