Das Rubrum des Beklagten zu 1) wird dahin berichtigt, dass beklagt ist Rechtsanwalt Dr. G als Insolvenzverwalter über das Vermögen der B C & Co. Luftverkehrs KG in Berlin.
Das Ersuchen des Klägers um Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts wird als unzulässig zurückgewiesen.
I. Der Kläger begehrt in der Hauptsache die Feststellung, dass das zwischen ihm und dem beklagten Insolvenzverwalter zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch eine ordentliche Kündigung vom 28.11.2017 aufgelöst wurde. Ferner macht er den jeweiligen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit den Beklagten zu 2) bis 6) angesichts eines angenommenen Betriebsübergangs geltend. Der Rechtsstreit liegt dem Landesarbeitsgericht mit dem Ersuchen des Klägers um Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach den §§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|