Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 02. November 2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt in der Berufungsinstanz noch die Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem vom Beklagten erwirkten rechtskräftigen Ergänzungsurteil des Landesarbeitsgerichts über die Zahlung von Annahmeverzugslohn, soweit dabei vom Beklagten bezogenes Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt ist.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|