LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.09.2012
12 Sa 1763/11
Normen:
BGB § 826;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 02.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 82/11

Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Titelerschleichung - Zu den Anforderungen, die an die Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil zu stellen sind (nach BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97)

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1763/11

DRsp Nr. 2013/5890

Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Titelerschleichung - Zu den Anforderungen, die an die Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil zu stellen sind (nach BGH 30.06.1998 - VI ZR 160/97)

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 02. November 2011, Az.: 1 Ca 82/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt in der Berufungsinstanz noch die Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem vom Beklagten erwirkten rechtskräftigen Ergänzungsurteil des Landesarbeitsgerichts über die Zahlung von Annahmeverzugslohn, soweit dabei vom Beklagten bezogenes Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt ist.