OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.10.1999
20 U 45/97
Normen:
UrhG §§ 97, 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 88

Urheberrechtlicher Schutz für Planung eines Hotelbaus

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 20 U 45/97

DRsp Nr. 2000/5387

Urheberrechtlicher Schutz für Planung eines Hotelbaus

1. Für die Planung eines Hotelneubaus durch einen Architekten besteht kein urheberrechtlicher Schutz, wenn der Entwurf keine schöpferischen Eigentümlichkeiten oder Besonderheiten aufweist, die ihn in künstlerischer Hinsicht die Masse des alltäglichen Bauschaffens bei solchen Objekten deutlich überragen lassen. 2. Diese Voraussetzungen liegen für einen Grundriß in Form eines Andreaskreuzen nicht vor, da Kreuz-, H- oder X-Formen gerade im Hotelbau immer wieder verwendet werden.

Normenkette:

UrhG §§ 97, 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ;
Fundstellen
NZBau 2000, 88