LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.09.2012
12 Sa 917/10
Normen:
BRTV-Bau § 8 Nr. 2.1; BRTV-Bau § 8 Nr. 2; BRTV-Bau § 8 Nr. 4.2; BRTV-Bau § 8 Nr. 4; BRTV-Bau § 8 Nr. 6.1;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ca 419/09 - 03.03.2010,

Urlaubsabgeltung; Anspruch nach Beginn des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 917/10

DRsp Nr. 2013/4263

Urlaubsabgeltung; Anspruch nach Beginn des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Einem langzeiterkrankten und nach Beginn des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ausgeschiedenen gewerblichen Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für solche Jahre zu, in denen der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer weder Arbeitsentgelt noch Krankengeld oder Verletztengeld erhalten hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 03. März 2010 - 3 Ca 419/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BRTV-Bau § 8 Nr. 2.1; BRTV-Bau § 8 Nr. 2; BRTV-Bau § 8 Nr. 4.2; BRTV-Bau § 8 Nr. 4; BRTV-Bau § 8 Nr. 6.1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Urlaubsabgeltung für die Kalenderjahre 2006 bis 2009.

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen. Der Kläger, der seit dem 8.02.2005 mit einem GdB von 50 als Schwerbehinderter anerkannt ist, war bei ihr bis zum 31.08. 2009 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) Anwendung.