»Ein von einem Regionalverband gegenüber einer Gemeinde erlassenes Planungsgebot kann sich jedenfalls dann auch auf den Erlass einer Veränderungssperre und die Beantragung einer Zurückstellung von Baugesuchen erstrecken, wenn eine hinreichend verfestigte gemeindliche Planung vorhanden ist, die durch diese Instrumente gesichert werden kann.«