VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 09.12.2005
8 S 1754/05
Normen:
BauGB § 14 ; BauGB § 15 ; LplG § 21 ;
Fundstellen:
NuR 2006, 650
ZfBR 2006, 483
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2082/05

Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Bauplanungsrecht - Regionalverband, Planungsgebot, Veränderungssperre, Zurückstellung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2005 - Aktenzeichen 8 S 1754/05

DRsp Nr. 2008/2274

Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Bauplanungsrecht - Regionalverband, Planungsgebot, Veränderungssperre, Zurückstellung

»Ein von einem Regionalverband gegenüber einer Gemeinde erlassenes Planungsgebot kann sich jedenfalls dann auch auf den Erlass einer Veränderungssperre und die Beantragung einer Zurückstellung von Baugesuchen erstrecken, wenn eine hinreichend verfestigte gemeindliche Planung vorhanden ist, die durch diese Instrumente gesichert werden kann.«

Normenkette:

BauGB § 14 ; BauGB § 15 ; LplG § 21 ;

Gründe: