Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid
BVerwG, Beschluss vom 22.03.1999 - Aktenzeichen 4 B 10.99
DRsp Nr. 2002/5319
Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid
1. a) Es ist geklärt, dass die Erteilung einer Baugenehmigung unter Umständen eine Verdichtung der Erschließungslast nach sich ziehen kann. Dies beruht auf der Erwägung, daß eine Baugenehmigung, die nach Maßgabe des Landesrechts die Bauausführung freigibt, obwohl die Erschließung nicht gesichert ist, dazu beiträgt, einen rechtswidrigen Zustand herbeizuführen, sofern von ihr Gebrauch gemacht wird. b) Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.