BVerwG - Beschluß vom 05.06.1975
IV B 43.75
Normen:
BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 20 Abs. 1; BBaug § 33; BBauG § 35;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119

Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

BVerwG, Beschluß vom 05.06.1975 - Aktenzeichen IV B 43.75

DRsp Nr. 2009/19949

Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Die Tatsache, daß Bebauungspläne (erst) von einem bestimmten Stadium der Planreife an die Zulässigkeit eines Vorhabens begründen, ergibt zugleich, daß Planstadien minderen Reifegrades diese Rechtsfrage regelmäßig nicht auslösen. Das gilt nicht nur für einen Bebauungsplan, der die in § 33 BBauG gestellten Anforderungen noch nicht erfüllt, sondern es gilt auch - und erst recht - für einen Flächennutzungsplan, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG grundsätzlich jeder verbindlichen Bauleitplanung voranzugehen hat.

Normenkette:

BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 20 Abs. 1; BBaug § 33; BBauG § 35;

Gründe:

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die Rechtssache hat entgegen den Beschwerdevorbringen in der von der Klägerin gekennzeichneten Richtung keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 3 VwGO).