OLG Naumburg - Urteil vom 21.12.1998
2 U 1/98
Normen:
BGB § 341 ; VOB/B § 11;
Fundstellen:
IBR 2000, 66

Vereinbarung einer Vertragsstrafe

OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.1998 - Aktenzeichen 2 U 1/98

DRsp Nr. 2000/5459

Vereinbarung einer Vertragsstrafe

Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung des Fertigstellungstermins und verschieben sie diesen später einvernehmlich, so kann von einer Aufrechterhaltung der Vertragsstrafe nicht ausgegangen werden, wenn die alten Ausführungstermine zum Zeitpunkt der neuen Vereinbarung bereits verstrichen waren.

Normenkette:

BGB § 341 ; VOB/B § 11;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 25.11.1999 - VII ZR 95/99)

Fundstellen
IBR 2000, 66