OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 22 U 7/98
DRsp Nr. 2000/5394
Vereinbarung einer Vertragsstrafe in AGB
Eine in AGB enthaltene Vertragsstrafenklausel ist dann als verschuldensunabhängig auszulegen und damit unwirksam, wenn die Verwirkung der Vertragsstrafe ausschließlich an objektive Kriterien wie der Überschreitung vereinbarter Vertragsfristen geknüpft wird.