BGH - Urteil vom 08.02.1971
III ZR 28/70
Normen:
BBauG § 10; BBauG § 12;
Fundstellen:
BGHZ 55, 288
BRS 24 Nr. 14
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main ? Urteil vom 17.11.1969 ? Baul ...,
LG Darmstadt,

Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

BGH, Urteil vom 08.02.1971 - Aktenzeichen III ZR 28/70

DRsp Nr. 2009/18561

Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

1. Die Dauer einer Frist für die Auslegung eines Bebauungsplans braucht nicht für den Bereich der Gemeinde allgemein und im Voraus ortsgesetzlich geregelt zu sein. 2. Beginnt die Auslegung des Bebauungsplans mit einem nach der Bekanntmachung von der Genehmigung und der Auslegung des Bebauungsplans liegenden Tag, so verhindert dies nicht schlechthin das Inkrafttreten des Bebauungsplans. 3. Die Genehmigung des Bebauungsplans muss nur ihrem wesentlichen Inhalt, nicht aber ihrem Wortlaut nach bekannt gemacht werden.

Auf die Revision der Beteiligten Umlegungsstelle der Stadt K. wird das Urteil des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 17. November 1969 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 10; BBauG § 12;

Tatbestand: