Die Revision der Antragsteller gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. November 1971 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die Kosten des Revisionsrechtszuges je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Antragsteller wehren sich gegen die Einbeziehung bestimmter Grundstücke in. einen Umlegungsplan.
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