BGH - Urteil vom 11.12.1972
III ZR 210/71
Normen:
BBauG § 162; ZPO § 561 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BGHZ 60, 34
DRiZ 1973, 131
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart ? Urteil vom 05.11.1971 ? Baul ...,

Verfahrensbeteiligung von am Umlageverfahren beteiligten Grundstückeigentümern

BGH, Urteil vom 11.12.1972 - Aktenzeichen III ZR 210/71

DRsp Nr. 2009/18573

Verfahrensbeteiligung von am Umlageverfahren beteiligten Grundstückeigentümern

Alle Eigentümer der zu einem Umlegungsgebiet gehörenden Grundstücke sind im Zweifel Beteiligte an einem gerichtlichen Verfahren über die Anfechtung eines Umlegungsbeschlusses, weil es lediglich darauf ankommt, ob ihre Rechtsstellung bei einer irgendwie möglichen gerichtlichen Entscheidung berührt werden kann.

Die Revision der Antragsteller gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. November 1971 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Kosten des Revisionsrechtszuges je zur Hälfte zu tragen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 162; ZPO § 561 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Antragsteller wehren sich gegen die Einbeziehung bestimmter Grundstücke in. einen Umlegungsplan.