OLG Köln - Beschluß vom 16.11.2000
19 W 44/00
Normen:
ZPO §§ 406, 577 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Köln 2001, 261

Verfahrensrecht: Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen

OLG Köln, Beschluß vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 19 W 44/00

DRsp Nr. 2001/7697

Verfahrensrecht: Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen

Das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen muss bei einem aus einem schriftlichen Gutachten hergeleiteten Ablehnungsgrund unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens angebracht werden. Für die Beurteilung des Rechtzeitigkeit ist es unerheblich, ob eine gerichtliche Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten gesetzt worden und diese verstrichen ist.

Normenkette:

ZPO §§ 406, 577 ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Jaeger

Fundstellen
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Köln 2001, 261