VG Arnsberg, vom 13.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5808/94
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 5180/95
Verfassungsrecht - Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Bauordnungsrecht; Bauordnungsrecht - Eigentumsrecht bei Bestimmung von Abstandsflächen
BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 4 C 7.97
DRsp Nr. 1998/6714
Verfassungsrecht - Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Bauordnungsrecht; Bauordnungsrecht - Eigentumsrecht bei Bestimmung von Abstandsflächen
1. Bestimmt eine landesrechtliche Norm Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, so verbietet sich der Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als unmittelbare Anspruchsgrundlage für die Zuerkennung von Bestandsschutz.2. An der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzordnung ändert sich nicht dadurch etwas, daß im Rahmen einer landesrechtlichen Inhaltsbestimmung des Eigentums die grundrechtliche Rechtsstellungsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachten ist.