Das Landgericht hat es der Verfügungsbeklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Standflächen auf dem Grundstück des Landkreises Stollberg, auf welchem die Kfz.-Zulassungsstelle untergebracht ist, ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren nach der
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