OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.12.2007
Verg W 21/07
Normen:
VOB/A § 8 Nr. 5 lit. c ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2008, 277
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg beim MfW - VK 38/07 - 16.10.2007,

Vergabeentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Eignungsbeurteilung des Bieters - Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2007 - Aktenzeichen Verg W 21/07

DRsp Nr. 2008/2006

Vergabeentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Eignungsbeurteilung des Bieters - Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

1. Für die Prüfung der Eignung des Bieters im offenen Vergabeverfahren ist der Zeitpunkt der Vergabeentscheidung maßgeblich, nicht jedoch der Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Fristablauf für die Einreichung weiterer Nachweise. Kann der Bieter die anfangs fehlende Zuverlässigkeit bis zur Vergabeentscheidung wieder herstellen, besteht insoweit kein Ausschlussgrund. 2. Die erneute Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe von Nachunternehmererklärungen wegen zwischenzeitlicher Änderungen im Formular ist vergaberechtlich unzulässig. Angebote von Bietern, die ihre Nachunternehmererklärungen fristgerecht abgegeben haben, können nicht ausgeschlossen werden, wenn sie der erneuten Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen.

Normenkette:

VOB/A § 8 Nr. 5 lit. c ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.