I.
Die Antragsgegnerin schrieb im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Landkreis N. die Verwertung von organischen Abfällen (Bioabfall und Grüngut) aus ihrem Stadtgebiet und dem Landkreis N., die bisher durch die Antragstellerin erfolgte, als nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach
Das von der Antragsgegnerin in das Vergabeverfahren eingeschaltete Ingenieurbüro A GmbH hatte zuvor sieben Ausschreibungen zur Verwertung von Grüngut, davon drei im Raum N. betreut, wobei Preise zwischen ca. 16 und 31 EUR/t erzielt worden waren.
In der Vergabebekanntmachung vom 03.05.2005 heißt es unter Ziffer III.2.1.3) unter der Überschrift "Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise" unter anderem:
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