OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.07.2007
Verg W 5/07
Normen:
VgV § 13 ; VOL/A § 7a Nr. 3 ; VOL/A § 25 ; GWB § 97 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg beim MfW - 1 VK 7/07 - 13.03.2007,

Vergaberecht: Unzulässige Doppelbewertung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in der vierten Wertungsstufe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2007 - Aktenzeichen Verg W 5/07

DRsp Nr. 2008/3552

Vergaberecht: Unzulässige Doppelbewertung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in der vierten Wertungsstufe

Bei Zugrundelegung der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters auf der zweiten Wertungsstufe gemäß § 25 VOL/A dürfen diese Kriterien nicht nochmals in der vierten Wertungsstufe mitgewichtet werden.

Normenkette:

VgV § 13 ; VOL/A § 7a Nr. 3 ; VOL/A § 25 ; GWB § 97 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsgegnerin betreibt ein Krankenhaus der Grundversorgung mit 348 Bettenplätzen für die stationäre Patientenversorgung an den Standorten S... und W....

Die Parteien schlossen Verträge am 9.7.1993 für das Krankenhaus S... und am 4./5.10.2001 für das Krankenhaus W... jeweils über die textile Vollversorgung sowie am 3./7.7.2000 über die textile Vollversorgung mit OP-Mänteln für das Krankenhaus W.... Die Antragsgegnerin kündigte diese Verträge zum 30.6.2007.

Die Antragsgegnerin schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 8.11.2006 die Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche und Berufsbekleidung im Offenen Verfahren für eine Vertragslaufzeit vom 1.7.2007 bis zum 30.6.2010 aus. Die Antragsgegnerin schätzte den Auftragswert im Vergabevermerk vom 17.1.2007 auf 340.000 EUR netto pro Jahr.