OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.09.2006
VII-Verg 45/06
Normen:
VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) ;
Vorinstanzen:
1. VK des Bundes VK - 1-91/06 - 24.08.2006,

Vergaberecht: Zulässigkeit von Kalkulationsvorgaben in der Ausschreibung ohne Beschränkungen des Preiswettbewerbes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen VII-Verg 45/06

DRsp Nr. 2007/1558

Vergaberecht: Zulässigkeit von Kalkulationsvorgaben in der Ausschreibung ohne Beschränkungen des Preiswettbewerbes

Kalkulationsvorgaben in einer Ausschreibung, die den Bietern weiteren Handlungsspielraum bei der Preisgestaltung eröffnen, sind vergaberechtlich nicht zu beanstanden, da die den Preiswettbewerb nicht beschränken, sondern fördern. Angebote, die von der entsprechenden Kalkulationsvorgabe Gebrauch machen, sind daher nicht wegen unvollständiger Preisangaben von der Wertung auszuschließen.

Normenkette:

VOL/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Antragstellerin bewarb sich für die Lose 31 und 32 der Ausschreibung von Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 102 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b SGB III (integratives Modell - Vergabenr. 152-06-26893) der B... um den Zuschlag. Den Zuschlag sollten letztlich die Beigeladene zu 1 zu Los 31 und die Beigeladene zu 2 zu Los 32 erhalten. Auf erfolglose Rüge stellte die Antragstellerin dagegen einen Nachprüfungsantrag, der auf folgendem Sachverhalt beruht:

Die Verdingungsunterlagen gaben hinsichtlich des bei der Ausbildung vorzuhaltenden Personals vor (unter B.2.4):