OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.10.2007
Verg W 19/07
Normen:
VgV § 3 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg beim MfW - VK 37/07 - 11.09.2007,

Vergaberechtliche Zulässigkeit von Optionsrechten für Vergabeverlängerungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2007 - Aktenzeichen Verg W 19/07

DRsp Nr. 2008/3551

Vergaberechtliche Zulässigkeit von Optionsrechten für Vergabeverlängerungen

Optionsrechte, auch Optionen für Vertragsverlängerungen, sind vergaberechtlich zulässig.

Normenkette:

VgV § 3 Abs. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Auftraggeberin schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 5. April 2007 die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03 (Enterale Ernährung) im Land Brandenburg für den Zeitraum 1. August 2007 bis 31. Dezember 2008 mit der aus Punkt II.2.2 der Vergabebekanntmachung ersichtlichen Option der Verlängerung bis 31. Dezember 2009, aufgeteilt in 14 Lose, im Offenen Verfahren aus. Zuschlagskriterium sollte der niedrigste Preis sein. Die Auftraggeberin bestimmte als Schlusstermin für den Eingang der Angebote zunächst den 18. Mai 2007.

Unter Punkt 12 des Angebotsvordruckes - "Preis für Versorgungspauschalen (VP) für das hier eingetragene Los für Zeitraum 01.08.1007 bis 31.12.2008 und optional für Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 sowie Preise für Nasensonden" - wies die Auftraggeberin darauf hin, dass sämtliche Preise (VP und Nasensonde) verbindlich anzubieten seien. Ein Los gelte nur dann als angeboten, wenn der Preis für den optionalen Verlängerungszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und für die Nasensonden angegeben sei.