OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.03.2007
VII-Verg 53/06
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 ; VOB/A § 24 Nr. 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;

Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen des Bieters zu seinem Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 53/06

DRsp Nr. 2007/18381

Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen des Bieters zu seinem Angebot

1. Ein im Rahmen einer Offenen Ausschreibung abgegebenes Angebot ist zwingend nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn es in inhaltlicher Hinsicht nicht den Verdingungsunterlagen entspricht, sondern diese abändert. 2. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A liegt vor, wenn der Bieter die Anforderungen des Auftraggebers in seinem Angebot inhaltlich verändert hat, also der vom Bieter angebotene Leistungsumfang nicht dem vom Auftraggeber mit der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsumfang entspricht. Ob das der Fall ist, muss durch einen Vergleich des Angebotsinhalts mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung geprüft werden. 3. Zeitlich später entstandene, den Inhalt erläuternde Äußerungen des Bieters, die einen Rückschluss auf seinen Willen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe zulassen, sind zur Feststellung, welchen Inhalt der Erklärende seinem Angebot tatsächlich beimisst, heranzuziehen. Sie zählen zu den begleitenden Umständen. Solche Erläuterungen sind - selbst wenn sie nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Angebot abgegeben worden sind - bei der Auslegung des Angebots zu berücksichtigen.

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 ; VOB/A § 24 Nr. 3 ; § Nr. Abs. lit. b ;