OLG Bremen - Beschluss vom 03.04.2007
Verg 2/07
Normen:
GWB § 97 Abs. 7 ; GWB § 101 Abs. 3 ; GWB § 101 Abs. 4 ; GWB § 107 Abs. 3 ; VgV § 4 Abs. 1 Satz 1 ; VOB/A § 3a Nr. 5a a.F. ; VOB/A § 3a Nr. 6a ; Richtlinie 2004/18/EG Art. 30 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2007, 525
Vorinstanzen:
2. VK der Freien Hansestadt Bremen - VK 6/06 - 09.01.2007,

Vergabeverfahren - zur Rügepflicht des Bieters bei Kenntnis von Verfahrensverstoß bei schwieriger Rechtslage; unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2004/18 /EG; Berücksichtigung in einem nichtoffenenen Verfahren ausgeschlossener Bieter in nachfolgendem Verhandlungsverfahren?

OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen Verg 2/07

DRsp Nr. 2007/22344

Vergabeverfahren - zur Rügepflicht des Bieters bei Kenntnis von Verfahrensverstoß bei schwieriger Rechtslage; unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2004/18 /EG; Berücksichtigung in einem nichtoffenenen Verfahren ausgeschlossener Bieter in nachfolgendem Verhandlungsverfahren?

»1. Die Obliegenheit eines Bieters, ihm bekannt gewordene Verfahrensverstöße unverzüglich zu rügen, verlangt nicht nur eine Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch das Bewusstsein von deren rechtlicher Bedeutsamkeit, die bei schwieriger Rechtslage selbst bei einem bietenden Großunternehmen fehlen kann.