OLG Naumburg - Beschluss vom 08.09.2005
1 Verg 10/05
Normen:
VOB/A § 3a Nr. 5 § 25 Nr. 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2006, 52
ZfBR 2005, 844
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 10.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 VK LVwA 22/05

Vergleichbarkeit von angeforderten Reverenzen

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.09.2005 - Aktenzeichen 1 Verg 10/05

DRsp Nr. 2006/28351

Vergleichbarkeit von angeforderten Reverenzen

»1. Es ist allein Sache der Bieter in einem Verhandlungsverfahren, gegenüber der Vergabestelle den Nachweis der Vergleichbarkeit angeforderter Reverenzobjekte zu führen. 2. Hat der Auftraggeber zur Vorlage eines vollständigen Vertragsentwurfs aufgefordert, so genügt ein Bewerber dieser Anforderung regelmäßig nicht durch Vorlage der Kopie eines Vertragsmusters aus einem Vertragshandbuch.«

Normenkette:

VOB/A § 3a Nr. 5 § 25 Nr. 3 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Der Antragsgegner, ein Eigenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt, hatte den o.g. Auftrag zunächst EU-weit im beschleunigten Nichtoffenen Verfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) - Ausgabe 2002 - zur Vergabe ausgeschrieben. Für das Bauvorhaben, dessen Auftragswert jedenfalls 5 Mio. EUR übersteigt, stehen dem Antragsgegner 6 Mio. EUR Haushaltsmittel zur Verfügung.