OLG Brandenburg - Urteil vom 10.12.1998
8 U 89/97
Normen:
ZPO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 931 (Ls)

Vergütung des Generalunternehmers

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.12.1998 - Aktenzeichen 8 U 89/97

DRsp Nr. 2000/5346

Vergütung des Generalunternehmers

Der Generalunternehmer ist weder durch die prozessuale Wahrheitspflicht noch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, sich im Prozeß gegen den Auftraggeber auf die Mangelfreiheit des erbrachten Werks zu berufen, während er beauftragten Subunternehmern die Zahlung der Vergütung unter Berufung auf Mängel verweigert.

Normenkette:

ZPO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
BauR 2000, 931 (Ls)