OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.1999 - Aktenzeichen 15 U 30/99
DRsp Nr. 2000/5422
Vergütung des Nachweismaklers; Vorkenntnis
1. Ein Nachweismaklervertrag kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einer Provision zustande, wenn der Kunde Dienste des Maklers in Anspruch nimmt und weiß oder wissen muß, daß diese im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages vergütungspflichtig sind.2. Eine Vorkenntnis ist ohne Bedeutung, wenn der Kunde im Rahmen mehrerer Besichtigungstermine nähere Kenntnisse über die genaue Beschaffenheit des Mietobjekts erhält.