OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.07.1999
10 W 75/99; 10 W 76/99
Normen:
ZSEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1235
JurBüro 2000, 662
MDR 1999, 1528
NJW-RR 2000, 139

Vergütung des Sachverständigen)

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.07.1999 - Aktenzeichen 10 W 75/99; 10 W 76/99

DRsp Nr. 2000/8590

Vergütung des Sachverständigen)

»Weist der Sachverständige das Gericht mehrfach darauf hin, er rechne seine Tätigkeit auf der Grundlage eines Tagessatzes von 2.000,-- DM netto ab und teilt ihm das Gericht mit, es werde bezüglich dieses Satzes die fehlende Einverständniserklärung einer Partei notfalls gemäß § 7 Abs. 2 ZSEG ersetzen, um ihn zur Gutachtenerstellung zu veranlassen, so kommt einer entsprechenden - fehlerhaften - Beschlußfassung des Gerichts nach Eingang des Gutachtens aus Gründen des Vertrauensschutzes ausnahmsweise Bindungswirkung zu.«

Normenkette:

ZSEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1235
JurBüro 2000, 662
MDR 1999, 1528
NJW-RR 2000, 139