OLG Celle - Beschluß vom 22.04.2003
7 U 28/03
Normen:
BGB § 631 ; VOB/B § 15 Nr. 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 283
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 18.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 126/01

Vergütung des Werkunternehmers bei ordnungsgemäß abgezeichneten Lohn- und Materialnachweisen

OLG Celle, Beschluß vom 22.04.2003 - Aktenzeichen 7 U 28/03

DRsp Nr. 2004/14503

Vergütung des Werkunternehmers bei ordnungsgemäß abgezeichneten Lohn- und Materialnachweisen

Während bei nicht unterzeichneten Lohn- und Materialnachweisen der Auftragnehmer gemäß § 15 Nr. 5 VOB/B nur Anspruch auf eine Vergütung nach einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Arbeitszeit und Verbrauch von Stoffen hat (strikte Erforderlichkeits- und Angemessenheitsprüfung), kann der Unternehmer im Falle ordnungsgemäß abgezeichneter Lohn- und Materialnachweise den marktüblichen Spielraum in den Grenzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung ausnutzen.

Normenkette:

BGB § 631 ; VOB/B § 15 Nr. 5 ;

Gründe:

Zur Begründung wird auf den Ankündigungsbeschluss des Senats vom 18. März 2003 verwiesen. In Ergänzung dazu ist im Hinblick auf den Schriftsatz der Beklagten vom 3. April 2003 noch Folgendes festzuhalten: