A.
Der Kläger macht Restwerklohnansprüche aus dem Bauvorhaben Metalltüren/Schlosserarbeiten am Universitätsklinikum 2000 in J geltend. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird zunächst Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Gera vom 18.12.2006. Ergänzend wird ausgeführt:
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