1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 26.01.2017 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 7/12 und der Beklagte zu 5/12 zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stralsund ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.793,41 € festgesetzt.
A.
Der Kläger tritt unter xxxxxx als Internet-Service-Provider gegenüber Endkunden sowie auch gegenüber anderen Service-Providern auf und bietet diesen Sprach- und Internetdienste an. Der Beklagte führt als eingetragener Kaufmann die Firma xxxxxx (ATL-xxxx), die Telefonendkunden Telefon- und Internetdienstleistungen offeriert.
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