OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.01.1992
9 U 209/90
Normen:
BGB §§ 649 ;
Fundstellen:
BauR 1994, 116
DRsp I(138)688I.9.
NJW-RR 1993, 1368

Vergütungsanspruch bei gemeinsamer Abstandnahme vom Bauvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.1992 - Aktenzeichen 9 U 209/90

DRsp Nr. 1995/1665

Vergütungsanspruch bei gemeinsamer Abstandnahme vom Bauvertrag

»1. Ein auf § 326 BGB gestütztes Schadensersatzverlangen, das wegen Fehlens der Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht begründet ist, kann nicht in eine Kündigung nach § 649 BGB umgedeutet werden.2. Ergibt sich aus dem Verhalten der Vertragsparteien eines Werkvertrages, daß sie den Vertrag, gleich aus welchen Gründen, nicht fortführen wollen, so ist hinsichtlich der Rechtsfolgen von einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ohne Einigung über deren Rechtsfolgen auszugehen.«

Normenkette:

BGB §§ 649 ;

Gründe: