Vergütungspflicht von Architekten-/Ingenieurleistungen
OLG Naumburg, Urteil vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 6 U 177/97
DRsp Nr. 2000/5460
Vergütungspflicht von Architekten-/Ingenieurleistungen
Legt der Planer eine mit der Kommune abgestimmte Planung für die Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage vor, so erhält er hierfür kein Honorar, wenn der Auftrag auf ebenerdige Planung der Stellplätze unter Hinzuerwerb einer weiteren Fläche lautete.