OLG Naumburg - Urteil vom 10.12.1997
6 U 177/97
Normen:
BGB § 631 ; HOAI § 10 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 32

Vergütungspflicht von Architekten-/Ingenieurleistungen

OLG Naumburg, Urteil vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 6 U 177/97

DRsp Nr. 2000/5460

Vergütungspflicht von Architekten-/Ingenieurleistungen

Legt der Planer eine mit der Kommune abgestimmte Planung für die Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage vor, so erhält er hierfür kein Honorar, wenn der Auftrag auf ebenerdige Planung der Stellplätze unter Hinzuerwerb einer weiteren Fläche lautete.

Normenkette:

BGB § 631 ; HOAI § 10 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 28.10.1999 - VII ZR 26/98

Fundstellen
IBR 2000, 32