Die gemäß §5 511 ff. ZPO zulässige Berufung des Klägers führt auch in der Sache dem Grunde nach zum Erfolg. Die Beklagte kann die von ihr geschuldete Schadensersatzleistung nicht wegen Verjährung verweigern.
I. Dem Kläger steht gegen die Beklagte wegen fehlerhafter Montage eines Unterputzwandspülkastens im Bad-WC des ersten Obergeschosses seines Anwesens ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Verletzung des der mangelhaften Leistung zugrundeliegenden Werkvertrags zu.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|