Die Parteien streiten über Vorruhestandsleistungen.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, der u.a. das Verfahren nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe (VRTV-Bau) in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen hat. Darin ist u.a. bestimmt:
§ 5 Höhe und Fälligkeit des Vorruhestandsgeldes
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