Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Lieferung einer Aufzugssteuerung
OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 13 U 3357/99
DRsp Nr. 2001/3324
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Lieferung einer Aufzugssteuerung
Die Lieferung elektronischer Bauteile für eine Aufzugssteuerung ist als Werklieferungsvertrag im wesentlichen nach dem Kaufrecht zu beurteilen, so daß Gewährleistungsansprüche ebenso nach sechs Monaten verjähren, wie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.