Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Pflasterarbeiten und Gartenanlage
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2000 - Aktenzeichen 22 U 194/99
DRsp Nr. 2000/7696
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Pflasterarbeiten und Gartenanlage
1. Bei der Anlage eines Gartens nach Errichtung eines Neubaus müssen Bodenverdichtungen durch bei den Bauarbeiten eingesetzte Maschinen aufgelockert werden, so daß Oberflächenwasser versickern kann und das Wachstum behindernde stagnierende Nässe vermieden wird. 2. Die Pflasterung der Terrasse, der Garagenzufahrt und des Weges zwischen Haus und Garage, die Herstellung einer Hofentwässerung und die Anlage des Gartens, die bei der Errichtung eines Einfamilienhauses aufgrund eines einheitlichen Vertrags übernommen werden, sind insgesamt Bauwerksarbeiten, für welche nach § 638 Abs. 1BGB die 5-jährige Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gilt.