Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2006 verkündete Urteil der 15. ZK des Landgerichts Düsseldorf -
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe des vollstreckbaren Betrages geleistet haben.
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