Verkaufsstand für landwirtschaftliche Produkte im Außenbereich - Beseitigungsanordnung; Illegalität, formelle; Nutzungsverbot; Sofortvollzug; Verkaufsstand
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.02.2005 - Aktenzeichen 1 ME 314/04
DRsp Nr. 2008/1016
Verkaufsstand für landwirtschaftliche Produkte im Außenbereich - Beseitigungsanordnung; Illegalität, formelle; Nutzungsverbot; Sofortvollzug; Verkaufsstand
»1. Ein Verkaufsstand, an dem der Landwirt Feldfrüchte verkauft, die rund 30 km entfernt davon erzeugt worden sind, ist nicht nach Nr. 11.10 des Anhangs zu § 69NBauO von der Genehmigungspflicht befreit.2. Ein solcher Verkaufsstand wird auch nicht mehr durch § 35 Abs. 1 Nr. 1BauGB privilegiert.«