Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung nicht ausreichend rutschfester Betonsteinplatten.
OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2000 - Aktenzeichen 1 U 437/00
DRsp Nr. 2001/9928
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung nicht ausreichend rutschfester Betonsteinplatten.
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von nicht ausreichend rutschfesten Betonsteinplatten, die bereits in mehreren Städten auf Bahnhöfen verwendet wurden.