Die Kläger verlangen als Erben ihres wahrend des Revisionsrechtszuges verstorbenen Sohnes Damire B. von den Beklagten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Ersatz der Schaden, die Damire durch den Sturz in einen nicht umfriedeten Löschwasserteich auf dem Grundstück der Beklagten zu 2) am 9. Juli 1990 entstanden sind.
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