Die durch den Beklagten zu 2 als ihren Geschäftsführer vertretene Beklagte zu 3 ließ im Jahre 1989 durch die Beklagte zu 4 auf ihrem Betriebsgelände ein Getreidesilo errichten. Mit der Durchführung anfallender Maurerarbeiten beauftragte sie die H GmbH & Co. KG, die dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers als Streithelferin beigetreten ist.
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