Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines Unfalls geltend, den er während der Bauarbeiten an einem Dach erlitten hat.
Die Beklagte zu 1) ließ in L einen Kaufhausneubau errichten. Einen selbständigen Architekten oder einen selbständigen Generalunternehmer schaltete sie dabei nicht ein. Unter dem 24. Juli 1995 erteilte die Beklagte zu 1) der Beklagten zu 2) auf der Grundlage eines Angebotes der Beklagten zu 2) den Auftrag für die Durchführung der Dachdeckungsarbeiten an dem fraglichen Kaufhausneubau zu einer Auftragssumme von ca. 2,4 Mio. DM. Am 14. Mai 1996 erweiterte die Beklagte zu 1) gegenüber der Beklagten zu 2) diesen Auftrag schriftlich um den nachträglichen Einbau von mehreren Lichtkuppeln über den Treppenhäusern.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|