OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.1994 - Aktenzeichen 22 U 33/94
DRsp Nr. 1996/20153
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers
»Bei einem Werkvertrag treffen den Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer und dessen bei der Ausführung tätigen Mitarbeitern die gleichen Schutz- und Fürsorgepflichten, die dem Dienstherrn nach § 618 Abs. 1BGB gegenüber dem Dienstverpflichteten obliegen.«